Erklärung zur Barrierefreiheit , Datum: 21.10.2021, Format: Artikel, Bereich: Service , Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.10.2021 erstellt. Sie gilt für die unter www.bundesprogramm-zusammenhalt.de veröffentlichte Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer in den Kalenderwochen 36 bis 37 2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) in großen Teilen vereinbar, allgemein jedoch als "nicht konform" zu bewerten.

Der Auftritt wird obgleich folgender Ausnahmen als grundsätzlich bedienbar bewertet.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind mit den Anforderungen aus § 12 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 als nicht barrierefrei zu bewerten:

  • Kriterium: "Unterscheidbar":

    • Eingeblendete Inhalte bedienbar: Video-Steuerungselemente müssen persistent sichtbar und beispielsweise via ESC schließbar sein.
  • Kriterium: "Navigierbar":

    • Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung: Im Vollbild-Modus von Video-Inhalten kann die dann nicht sichtbare Webseite weiterhin via Tastatur durchlaufen werden.
  • Kriterium "Dokumentation und Support":

    • Technischer Support: Diese Anforderungen wurden nicht geprüft.

Hinweis: Aufgrund mangelhafter Verarbeitung einiger assistiven Technologien von bedingten Trennzeichen wird eine alternative Silbentrennung genutzt, die jedoch den Textfluss in einigen Fällen nicht ausreichend unterstützen könnte.

Wir bemühen uns die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Internetredaktion des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Telefon: 0911 943-0
E-Mail: Nachricht schreiben
Internet: www.bamf.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per: